Massnahme #1: AREALENTWICKLUNG JUNGFRAUBLICK/BEAUREGARD UND MZG

Aktuelles

Jungfraublick/Beauregard: Blick voraus

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Beatenberg war zur Zeit der Belle Epoque um 1900 in Hochblüte.…

Prozessbegleitung gebremst – Weiterarbeit eingeschränkt

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Bald drei Jahre sind es her, als in Beatenberg der Ortsentwicklungsprozess…

Boxenstop

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Der Gemeinderat schaut auf etwas mehr als zwei Jahre Dorfentwicklung…

Details

Die Gemeinde steuert die Entwicklung des Areals proaktiv. In gut koordinierter, konstruktiver Zusammenarbeit zwischen Projektentwicklern, Investoren, Betreiberin und Vermarkter wird bis 2025 ein nachhaltiges, touristisches Beherbergungsprojekt im Zentrum von Beatenberg realisiert, inkl. öffentlicher Angebote und in Abstimmung mit der Zukunft des Mehrzweckgebäudes.

  • Siedlungsentwicklungskonzept, Bestehende Projekte
  • Gutachten der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit
  • Broschüre „Ansiedlung von Feriendörfern und Hotels“
  • Strategie Beatenberg Tourismus
  • Broschüre „Beatenberg belebt“
  • Dienstbarkeiten auf Grundstücken
  • Projekt- und Begleitgruppe, Einbezug der Bevölkerung
  • Fachliche Unterstützung (Prozessberatung, Expert*in touristische Angebo-te/Nachfrage, Bauherrenunterstützung, Jurist*in, Ortsplaner; zeitlich gestaffelt)
  • Projektentwicklerteam (Architekt/Planer, Investor, Betreiber und Vermarkter)
  • Projektgruppe/Arbeitsgruppe mit Bauherrenunterstützung im Auftrag des Gemeinderats
  • Enge Zusammenarbeit mit Projektentwicklerteam
  • Regionale Unternehmer, Regionalbank
  • Beatenberg Tourismus und Interlaken Tourismus
  • Regionalkonferenz und Standortförderung Kanton Bern (ev. NRP)
  • Heimatschutz und Denkmalpflege
  • Bevölkerung, Vereine
  1. Arbeitsgruppe gründen, detailliertes Terminprogramm und grobe Kostenschätzung erstellen, Aktualisierung Anhang A2/A3 (2020)
  2. Sicherheit und Zwischennutzung prüfen (2020):
    a. Wenn Sicherheit ausreichend, dann Zwischennutzungen zur Belebung des Dor-fes denkbar; Ideen: Haus der Musik, Atelier, Coworking, Spielhaus, Theater-Lokal, Märitstände usw. Aufwertung Fassade mit Farbe oder Verhüllung.
    b. Wenn Sicherheit nicht ausreichend, dann Massnahmen prüfen, allenfalls reali-sieren und zurück zu a)
    c. Abbruch der Gebäude vor Wiederaufnahme einer Projektierung wird eher schwierig (letzte Option)
  3. Nutzungsanalyse und -konzept erstellen (Ende 2020/1. Hälfte 2021):
    a. Suche nach neutraler Beratung; Erfahrungsaustausch mit H. Sauter (erfolgt), U. Graf, H. Brügger > u.a. Tipps für erfahrene Berater*innen abholen
    b. Kontaktaufnahmen mit Berater*innen (z.B. Hr. Wicki HSLU, Anne Chesaux)
    c. Erarbeitung Nutzungsstudie: Touristische Angebot-/Nachfrageanalyse (u.a. in Zeiten Covid-19), Überprüfung bestehende Studien, Potentiale, Abgleich mit Entwicklungsabsichten Gemeinde/BT
  4. Siedlungsentwicklungskonzept aktualisieren (2. Hälfte 2021)
  5. Geeignetes Planerwahlverfahren starten (2. Hälfte 2021 bis Mitte 2022)
    a. Bauherrenunterstützung suchen/anstellen
    b. Evaluation qualifiziertes Verfahren (z.B. Studienwettbewerb mit 3-5 Planungs-teams, inkl. Investoren, Betreiber usw.)
    c. Pflichtenheft erstellen, Ausschreibung, Durchführung , Jurierung
  6. Vereinbarungen/Verträge mit Projektentwickler abschliessen (ab Frühling 2022)
    a. Planungsvereinbarung
    b. Vorverkaufs-/Baurechtsvertrag
    c. Erschliessungsvetrag usw.
  7. Start Projektierung, Baubewilligung, Bau, Einzug (2. Hälfte 2022–25)

Darstellung als PDF

Präsident: Roland Noirjean, Gemeindepräsident

Vize-Präsident: Werner Schmocker, Vize-Gemeindepräsident

Mitglieder:
Bettina Flück, Doris Haldner, Ivan Grossniklaus, Sarah Grossniklaus, Ueli Grossniklaus, Markus Stähli, Thomas Tschopp, Anna Zimmermann

Sekretariat: Heinz Moor